Informationen zum Wesenstest
Kampfhundeverordnung Baden-Württemberg
Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, die das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmt. Für Heilbronn und den Landkreis Heilbronn überprüft die Polizeihundestaffel in Offenau und der zuständige Amtstierarzt des Veterinäramts. Mithilfe des Wesenstests wird einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressigen Situationen des alltäglichen Lebens überprüft. In Baden-Württemberg müssen Listenhunde der Kategorie 1, Kategorie 2 (Gemeindeabhängig) und Hunde, die laut Polizeihundeverordnung als gefährliche Hunde gelten, einen solchen Test absolvieren.
Listenhunde der Kategorie 1
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
- alle Kreuzungen dieser Rassen (Mischlinge)
Listenhunde der Kategorie 2
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Gefährliche Hunde laut Polizeihundeverordnung Baden- Württemberg
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1. bissig sind
2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen
3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
Für Listenhunde besteht ab dem 6 Monat ohne Wesenstest eine Maulkorb und Leinenpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks.
Damit deine Fellnase den Maulkorb so schnell wie möglich los wird, benötigt ihr einen Termin für einen Wesenstest! Den Antrag stellst du bei deinem zuständigen Ordnungsamt, das alle benötigten Unterlagen zum zuständigen Veterinäramt weiterleitet. Du benötigst für den Antrag eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, eine gültige Tollwutimpfung, der Hund muss gekennzeichnet sein, ein aktuelles Foto und ein aktuelles Führungszeugnis. Das Führungszeugnis beantragst du über deine örtliche Gemeinde.
Bitte erkundige dich bei deinem zuständigen Ordnungsamt über die geforderten Unterlagen und Auflagen.
Es können zwei Wesenstests absolviert werden:
- Der erste Wesenstest kann mit 6-8 Monaten absolviert werden. Wenn dein Hund diesen bestanden hat, ist er vom Maulkorb bis zum zweiten Wesenstest befreit. Der erste Wesenstest ist keine Pflicht, allerdings muss der Hund dann einen Maulkorb bis zum Bestehen des zweiten Tests tragen.
- Der zweite erfolgt dann mit 15 bis 18 Monaten.
Bitte beachte, Listenhunde der Kategorie 1 werden nur von der Maulkorbpflicht, aber nicht von der Leinenpflicht befreit. Ob nach bestandenem Wesenstest eine Leinenpflicht besteht oder der Hund von der Leinenpflicht befreit werden kann, entscheidet jede Gemeinde/ Ortspolizei selbst.
Der Test teilt sich in 5 Teile:
Teil 1: Erfolgt eine tierärztliche Untersuchung und das Auslesen des Chips durch den Amtstierarzt
Teil 2: Der Grundgehorsam (Sitz, Platz, Bleib, Abrufen und das Ausgeben von Spielzeug)
Teil 3: Der Hund wir angebunden und der Hundehalter entfernt sich, bis er aus dem Sichtfeld des Hundes ist. Dabei will man das Verhalten des Hundes sehen, wenn der Besitzer nicht dabei ist. Der Hund wird mit einem Menschen und einem Hund konfrontiert.
Teil 4: Wie reagiert der Hund beim Kontakt zu anderen Hunden, wenn sein Halter in der Nähe ist (Hundebegegnung)?
Teil 5: Wie reagiert der Hund in Stresssituationen z.B. Lärm, Kinderwagen, Jogger, Gehstützen, Stock, Radfahrern, Regenschirmen, Müllbeutel und wie reagiert der Hund beim Kontakt zu (fremden) Menschen (Aufzugsituation, nach der Uhrzeitfragen)?
Ich helfe dir gern bei der Vorbereitung auf den Wesenstest.